Definitionen & Standpunkte

Die Ohrlochstechindustrie hat in die Entwicklung von sicheren und hygienischen Ohrlochstechsystemen Millionen Euro investiert, die dem Verbraucher die Möglichkeit geben, sich auf sichere und hygienische Art und Weise ein Ohrloch stechen zu lassen. Diese Ohrlochstechsysteme sind nicht nur leicht zu handhaben, sondern bieten auch dem Anwender äußersten Schutz. Aufgrund der Tatsache, dass Ohrlochstechen einfach durch die Verwendung von modernen Ohrlochstechinstrumenten hygienisch und sicher durchgeführt werden kann, wohingegen das Durchstechen anderer Körperstellen mehr Übung erfordert und aufgrund der angewendeten Technik größere Risiken in sich birgt, unterstützt die Ohrlochstechindustrie Hygienerichtlinien, die Ohrlochstechen getrennt von Body Piercing regulieren. Diese Richtlinien sollten den Unterschied dieser beiden Industriezweige im Hinblick auf ihre Risiken widerspiegeln. Ohrlochstechen mittels hygienischer Ohrlochstechsysteme sollte separat und weniger streng reguliert werden als das Durchstechen anderer Körperregionen mittels einer Nadel, bei welchem die Risiken für die Öffentlichkeit weitaus größer sind als beim Ohrlochstechen.


1. Was ist Ohrlochstechen?
Ohrlochstechen ist das Durchstechen des Ohrläppchens oder des oberen flachen Ohrknorpelbereichs mittels moderner und hygienischer Ohrlochstechgeräte, die die Anwendung eines sterilen, einmal zu verwendenden Einweg-Kartuschen-Systems unterstützen. Dabei ist die Anleitung des Herstellers für den Gebrauch der Ohrlochstechgeräte einzuhalten und eine vom Hersteller empfohlene Pflegeanleitung an den Verbraucher auszuhändigen.


2. Wie wird Ohrlochstechen durchgeführt?
Der Ohrlochstechvorgang wird unter Verwendung von modernen und hygienischen Ohrlochstechsystemen mittels einer einfachen Bewegung durchgeführt, wobei der sterile Ohrstecker das Ohr durchsticht und dabei automatisch auf der dafür vorgesehenen Poussette positioniert wird. Die modernen Ohrlochstechsysteme ermöglichen es dem Anwender, Ohrlochstechen durchzuführen, ohne dabei jemals den Verbraucher oder den Ohrstecker selbst zu berühren.


3. Wie und an welchen Bereichen des Körpers wird Body Piercing durchgeführt?
Body Piercing ist das Durchstechen oder Durchdringen der Haut eines Menschen mit Ausnahme des Ohrläppchens und des oberen flachen Ohrknorpelbereichs. Zuerst wird die betreffende Stelle am Körper mittels einer sterilen Einweg-Nadel durchstochen, danach wird der sterile Schmuck durch das frisch gestochene Loch eingeführt. Im Gegensatz zum Ohrlochstechen wird Body Piercing an höchst sensiblen Teilen des Körpers, wie z.B. Zunge, Brustwarzen und Genitalien durchgeführt. Dabei kann es leicht vorkommen, dass Blutgefäße und Nervenden durchtrennt werden und dass Blut aus der Wunde austritt.

Da sich die Vorgehensweise des Ohrlochstechens völlig von der des Body Piercings unterscheidet und aufgrund der Tatsache, dass Body Piercing im Vergleich zum modernen Ohrlochstechen ein wesentlich größeres Risiko für die Öffentlichkeit darstellt, ist es unbedingt notwendig, Ohrlochstechen unter Verwendung moderner Ohrlochstechgeräte getrennt von Body Piercing, bei welchem andere Körperteile involviert sind, zu regulieren. Die getrennte gesetzliche Regulierung dieser zwei Industriezweige, ist aus gutem Grund in verschiedenen Ländern weltweit bereits vollzogen worden.


4. Bestehende Gesetzgebung
Gemäß § 36 Abs. 2 des bundesweit geltenden Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) werden die einzelnen Gesundheitsämter autorisiert, Einrichtungen, die in ihrem jeweiligen Einzugsgebiet z.B. Ohrlochstechen durchführen, zu überwachen. Auf der Grundlage des §17 Abs. 4 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes können die Gesundheitsämter der einzelnen Bundesländer sog. Hygieneverordnungen erlassen. Zum Geltungsbereich dieser Verordnung gehören u.a. sowohl Ohrlochstechen als auch Piercing, jedoch ohne zwischen diesen komplett verschiedenen Vorgehensweisen zu unterscheiden. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Verordnung, soweit sie in dem jeweiligen Bundesland existiert, obliegt wiederum den Gesundheitsämtern.


5. Überlegungen in Bezug auf gesetzliche Regulierungen
Der EPM unterstützt die Einführung von Gesetzen und Verordnungen, die von Einrichtungen, die der Öffentlichkeit Ohrlochstechen anbieten, beachtet werden müssen. Diese Gesetze sollten jedoch das Gefahrenpotenzial widerspiegeln, dem die Öffentlichkeit ausgesetzt ist, wenn der Ohrlochstechvorgang mit modernen Ohrlochstechsystemen durchgeführt wird, die mit sterilen Ohrsteckern arbeiten. Das Gefahrenpotenzial für die Öffentlichkeit ist beim modernen Ohrlochstechen äußerst gering im Vergleich zum Durchstechen anderer Bereiche des Körpers. Deshalb ist es dem Verbraucher und der Ohrlochstechindustrie gegenüber sachlich nicht gerechtfertigt, für Ohrlochstechen unter Verwendung moderner Ohrlochstechgeräte die gleichen gesetzlichen Vorschriften anzuwenden wie für Body-Piercing-Dienstleistungen, die um einiges Risiko behafteter sind und umfangreicheren Fachwissens und noch größerer Sorgfalt bedürfen.

Zum besseren Verständnis sollten folgende Überlegungen in die Diskussion mit einbezogen werden:

a) Die Ohrlochstechindustrie hat keine Kosten gescheut, der beträchtlichen Anzahl von Verbrauchern in Europa, die Ohrlochstechdienstleistungen wünschen, hygienische Ohrlochstechsysteme zur Verfügung zu stellen. Die modernen Ohrlochstechsysteme sind einfach zu handhaben und arbeiten mit sterilen Ohrsteckern. Besonderes Augenmerk ist auf die Durchführung des Ohrlochstechvorgangs zu richten. Alle Bestandteile des Ohrlochstechgerätes, die mit dem Verbraucher in Berührung kommen, sind steril und werden nach jeder Anwendung am Endverbraucher entsorgt. Der Ohrlochstechvorgang selbst wird mit einer einfachen Bewegung durchgeführt. Der sterile Ohrstecker durchsticht dabei das Ohr und positioniert sich automatisch auf der rückseitigen Pousette. Die modernen Ohrlochstechsysteme ermöglichen es dem Anwender außerdem, Ohrlochstechen durchzuführen, ohne dabei den Verbraucher zu berühren.

b) Aufgrund der allgemeinen Anerkennung von Ohrlochstechen ist es sehr wichtig, dem Verbraucher relativ leichten und preisgünstigen Zugang zu diesem Service zu gewähren. Bisher wurde sicheres und preisgünstiges Ohrlochstechen von traditionellen Einrichtungen wie Juwelieren und Kosmetiksalons zusätzlich zu deren Hauptgeschäft angeboten. Diese traditionellen Einrichtungen, die dem Verbraucher sicheres und preisgünstiges Ohrlochstechen als zusätzlichen Service anbieten, wären nicht in der Lage oder würden es ablehnen, den strengen und kostenintensiven Anforderungen an Body-Piercing-Einrichtungen wie z.B. spezielle Sterilisationsgeräte, Möbel, separate Räume für den Eingriff, speziell präparierte Wände und Fußböden etc. nachzukommen, nur um einfache Ohrlöcher unter Verwendung moderner, hygienischer Ohrlochstechsysteme zu stechen. Die meisten dieser Einrichtungen würden eher damit aufhören, Ohrlochstechdienste anzubieten, als diese enormen zusätzlichen Kosten auf sich zu nehmen.

c) Jede gesetzliche Regulierung, die Ohrlochstechen nicht ausdrücklich von Body Piercing trennt oder übertrieben strenge Anforderungen an Einrichtungen stellt, deren Piercing-Tätigkeit sich ausschließlich auf Ohrlochstechen beschränkt, riskiert damit, dass traditionelle Einrichtungen, die preisgünstiges und sicheres Ohrlochstechen anbieten, damit aufhören, der Öffentlichkeit diesen Service zur Verfügung zu stellen. Sollte dieses geschehen, wird ein sehr großer Teil der Bevölkerung gezwungen sein, ein Body-Piercing-Studio aufzusuchen, um sich selbst oder seinen Kindern ein einfaches Ohrloch zu überteuerten Preisen stechen zu lassen. Viele Eltern würden es ablehnen, mit ihrer minderjährigen Tochter zum einfachen Ohrlochstechen ein Body-Piercing-Studio aufzusuchen und wieder dazu überzugehen, den Ohrlochstechvorgang zu Hause mittels unhygienischer Methoden durchzuführen, was eine noch viel größere Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen würde.


6. Zusammenfassende Empfehlung des EPM
Ohrlochstechen wird bereits in vielen Ländern weltweit, die Gesetze für Body Piercing verabschiedet haben, ausdrücklich von Body Piercing getrennt, vorausgesetzt, dass die Anwender moderne und hygienische Ohrlochstechsysteme verwenden. Diese Länder haben erkannt, dass eine Überregulierung der Ohrlochstechindustrie dazu führt, dass traditionelle Ohrlochstecheinrichtungen nicht mehr in der Lage sind, den unnötig strengen Anforderungen gerecht zu werden, die für Body-Piercing-Einrichtungen erforderlich und notwendig sind. Somit werden diese gezwungen, ihre Ohrlochstechdienstleistung für die Öffentlichkeit einzustellen. Ohne diesen hygienischen und preisgünstigen Service wird schließlich der Verbraucher unter den weitaus höheren Preisen in den spezialisierten Body-Piercing-Einrichtungen leiden und sehr wahrscheinlich wieder dazu übergehen, Ohrlochstechen selbst zu Hause durchzuführen und sich dabei unhygienischer Methoden zu bedienen.

Zum besseren Verbraucherschutz empfiehlt der EPM deshalb Ohrlochstechen (= Durchstechen des Ohrläppchens und des oberen flachen Ohrknorpelbereichs) getrennt von Body Piercing (= Durchstechen anderer Bereiche des Körpers als Ohrläppchen oder oberer flacher Ohrknorpelbereich) zu regulieren, vorausgesetzt, dass

  • nur hygienische und sichere Ohrlochstechsysteme vertrieben und verwendet werden, deren Komponenten, die mit der Haut des Verbrauchers in Berührung kommen, medizinisch sterile und einmalig zu verwendende Einwegartikel sind.
  • der Ohrlochstechanwender die Gebrauchsanleitung des Herstellers zum Gebrauch des Ohrlochstechgerätes sorgfältig befolgt.
  • der Ohrlochstechanwender dafür Sorge trägt, dass der Verbraucher kompetente Nachpflegeanweisungen erhält, die der Hersteller zur Verfügung stellen sollte.
  • das Ohrlochstechgerät nicht dazu verwendet wird, andere Bereiche des Körpers als das Ohrläppchen oder den oberen flachen Ohrknorpelbereich des Ohres zu durchstechen.

 
Diese vier Elemente würden einen angemessenen Verbraucherschutz gewährleisten, ohne die Ohrlochstechindustrie zurück in die privaten Haushalte zu drängen, wo unhygienische Ohrlochstechbedingungen die größte Gefahr für den Verbraucher darstellen.

Wir haben uns im Laufe der Jahre ein umfangreiches Fachwissen über Ohrlochstechen und dessen Auswirkung auf den Verbraucher angeeignet, welches wir immer gerne mit Interessierten teilen, mit dem Ziel eine angemessene Gesetzgebung für einen angemessenen Verbraucherschutz zu gewährleisten.