EPM – International Association of Ear Piercing Market Specialists
Ohrlochstechen ist das Durchstechen des Ohrläppchens oder oberen flachen Ohrknorpels mit sterilen Erstohrringen, die in sterilen Einwegkartuschen in moderne, von Hand gedrückte Ohrlochstechinstrumente eingesetzt werden.
Beim Body Piercing werden andere Stellen des Körpers mit einer sterilen Einweg-Hohlnadel durchstochen und anschließend der Schmuck von Hand eingesetzt. Im Gegensatz zum Ohrlochstechen wird Body Piercing an höchst sensiblen Stellen des Körpers, wie z.B. Zunge, Brustwarzen und Genitalien, durchgeführt. Da hierbei höhere gesundheitliche Risiken als beim Ohrlochstechen bestehen und die Heilung oft länger dauert und komplexer ist, erfordert Body Piercing eine höhere fachliche Qualifikation.
Ohrlochstechen mit Ohrlochstechsystemen wird – je nach Land – beispielsweise von Juwelier:innen, Kosmetikstudios, Apotheken, Ärzt:innen, Piercingstudios, Friseur:innen oder Hebammen angeboten.
Piercingstudios bieten neben Body Piercing ebenfalls Ohrlochstechen an. Hierfür verwenden zahlreiche Studios für Ohrlöcher im Ohrläppchen ebenfalls oft Ohrlochstechsysteme, während sie Ohrlöcher im Ohrknorpel meist mit einer Hohlnadel stechen.
Es gibt zwei unterschiedliche Methoden:
Grundsätzlich sind beide Methoden gut geeignet, um Ohrlöcher zu stechen. Bei beiden Methoden sind der Ohrlochstechprozess und der verwendete Schmuck steril. Verbraucher:innen wählen nach ihren persönlichen Präferenzen. So wird Ohrlochstechen mit sanften, von Hand gedrückten Ohrlochstechinstrumenten beispielsweise häufiger von Eltern für ihre Kinder bevorzugt sowie auch gern bei Menschen mit Angst vor Nadeln eingesetzt. Piercing mit der Hohlnadel findet häufiger im Ohrknorpel Anwendung.
Beim einfachen Ohrlochstechen mit einem modernen Ohrlochstechinstrument wird eine sterile Einmalkartusche mit einem sterilen Stech-Ohrring in das Gerät eingesetzt. Ein modernes Stechsystem wird von Hand gedrückt. Das Ohr wird hierbei sanft von dem spitzen Stech-Ohrring durchstochen. Dieser positioniert sich hierbei automatisch auf dem rückseitigen Ohrringverschluss. Der/Die Ohrlochstech-Spezialist:in kommt nicht mit dem sterilen Stech-Ohrring in Kontakt, und das Ohr des Verbrauchers bzw. der Verbraucherin kommt nur mit dem sterilen Stech-Ohrring in Kontakt, nicht mit dem Instrument selbst. Das Instrument muss daher nicht sterilisiert, sondern nur gereinigt werden. Das Durchstechen des Ohrs und Einfügen des Ohrschmucks geschehen zeitgleich in einem Vorgang.
Beim Piercen mit einer sterilen Hohlnadel wird der Ohrschmuck hingegen anschließend von Hand eingesetzt.
Die Technik des Ohrlochstechens hat sich im Laufe der Jahrzehnte erheblich weiterentwickelt und ist heute deutlich hygienischer und sicherer als früher. Vom Ohrlochstechen in früheren Zeiten mit einfachen Haushaltsmitteln wie Nähnadeln über mechanische „Ohrlochpistolen“ der 1970er und 1980er Jahre, die mit Federdruck geschossen wurden, über verbesserte Systeme mit sterilen Einwegkartuschen ab den 1990er Jahren bis hin zu modernen, geräuscharmen, von Hand gedrückten Stechsystemen mit hohen Hygienestandards zeigt sich ein deutlicher Fortschritt. Diese Entwicklung hat dazu beigetragen, das Infektionsrisiko zu senken, die Anwendung angenehmer zu gestalten und die Heilung zu verbessern. So haben Verbraucher:innen heute die Möglichkeit, sich auf sichere und hygienische Art Ohrlöcher stechen zu lassen.
Gemäß § 36 Abs. 2 des bundesweit geltenden Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) werden die einzelnen Gesundheitsämter autorisiert, Einrichtungen, die in ihrem jeweiligen Einzugsgebiet z.B. Ohrlochstechen durchführen, zu überwachen. Auf der Grundlage des §17 Abs. 4 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes können die Gesundheitsämter der einzelnen Bundesländer sog. Hygieneverordnungen erlassen. Zum Geltungsbereich dieser Verordnung gehören u.a. sowohl Ohrlochstechen als auch Piercing, jedoch ohne zwischen diesen komplett verschiedenen Vorgehensweisen zu unterscheiden. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Verordnung, soweit sie in dem jeweiligen Bundesland existiert, obliegt wiederum den Gesundheitsämtern.
Gesetzliche Vorgaben
Die Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) bestimmt, welchen Berufsgruppen das Ohrlochstechen gestattet wird.
Folgenden Berufsgruppen ist das Ohrlochstechen gestattet:
Überwachung
Die Überwachung erfolgt durch die Bezirkhauptmannschaften und Magistrate.
Gesetzliche Vorgaben
In der Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel (kurz: „Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt“) vom 23. November 2005 werden Vorgaben zur Hygiene für die Vornahme des Ohrlochstechens bestimmt.
Überwachung
Die Überwachung erfolgt durch die kantonalen Ämter für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
Der EPM unterstützt die Einführung von Gesetzen und Verordnungen, die von Einrichtungen beachtet werden müssen, die der Öffentlichkeit Ohrlochstechen anbieten. Die Risiken für die Öffentlichkeit sind beim Ohrlochstechen mit modernen Stechsystemen mit sterilen Einwegkartuschen äußerst gering im Vergleich zum Durchstechen anderer Stellen des Körpers. Deshalb ist es Verbraucher:innen und der Ohrlochstechindustrie gegenüber sachlich nicht gerechtfertigt, für diese Art des Ohrlochstechens die gleichen gesetzlichen Vorschriften anzuwenden wie für Body-Piercing-Dienstleistungen, die deutlich risikobehafteter sind und umfangreicheres Fachwissen und größere Sorgfalt erfordern.
Im Hinblick auf eine angemessene Regulierung sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Ohrlochstechinstrumente wurden von den Herstellern über die Jahrzehnte stetig weiterentwickelt, um Verbraucher:innen hygienisches Ohrlochstechen anbieten zu können. Der Ohrlochstechprozess mit modernen Geräten läuft daher sicher, steril und hygienisch ab – wie oben beschrieben. Die Anwender:innen werden von den Herstellern rund um das Thema Hygiene speziell für die Ohrlochstech-Praxis sowie im Umgang mit den Systemen geschult. Zudem werden sie bei der Erstellung individueller Hygienepläne unterstützt.
Aufgrund der großen Beliebtheit von Ohrschmuck und der entsprechend hohen Nachfrage nach Ohrlochstech-Dienstleistungen ist es wichtig, Verbraucher:innen leichten und preisgünstigen Zugang zu diesem Service zu gewähren. Traditionelle Einrichtungen, wie z.B. Juweliergeschäfte, die Ohrlochstechen neben ihrem Hauptgeschäft anbieten, sind nicht in der Lage oder würden es ablehnen, den strengen und kostenintensiven Anforderungen an Body-Piercing-Einrichtungen nachzukommen, wie z.B. zeit- und kostenintensive Sachkundenachweise (pro Anwender:in) von bis zu 40 Stunden, spezielle Sterilisationsgeräte, separate Räume o.ä., nur um einfache Ohrlöcher stechen. Diese Anforderungen würden einen Eingriff in ihre Berufsausübungsfreiheit darstellen.
Jede gesetzliche Regulierung, die Ohrlochstechen nicht ausdrücklich von Body Piercing trennt oder übertrieben strenge Anforderungen an Einrichtungen stellt, deren Piercing-Tätigkeit sich ausschließlich auf Ohrlochstechen beschränkt, riskiert damit, dass traditionelle Einrichtungen, die preisgünstiges und sicheres Ohrlochstechen anbieten, damit aufhören, der Öffentlichkeit diesen Service zur Verfügung zu stellen. Die Zahl der Anbieter würde sich drastisch verkleinern, was den Preis der Dienstleistung für Verbraucher:innen deutlich in die Höhe treiben würde. Gerade traditionelle Einrichtungen wie Juweliergeschäfte müssten sich aus diesem Markt zurückziehen. In der Folge würde ein großer Teil der Bevölkerung wieder dazu übergehen, das Ohrlochstechen wie früher zu Hause mittels unhygienischer Methoden durchzuführen, was eine noch viel größere Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen würde.
Ohrlochstechen wird bereits in vielen Ländern weltweit in der Gesetzgebung ausdrücklich von Body Piercing getrennt, vorausgesetzt, dass die Anwender:innen moderne und hygienische Ohrlochstechsysteme verwenden. Diese Länder haben erkannt, dass eine Überregulierung der Ohrlochstechindustrie dazu führt, dass traditionelle Ohrlochstecheinrichtungen nicht mehr in der Lage sind, den unnötig strengen Anforderungen gerecht zu werden, die für Body-Piercing-Einrichtungen erforderlich und notwendig sind. Somit würden diese gezwungen, ihre Ohrlochstechdienstleistung für die Öffentlichkeit einzustellen. Die Folge wären deutlich steigende Preise für Verbraucher:innen. Diese würden dann in großer Zahl wieder dazu übergehen, Ohrlochstechen selbst zu Hause durchzuführen und sich dabei unhygienischer Methoden zu bedienen.
Zum besseren Verbraucherschutz empfiehlt der EPM deshalb Ohrlochstechen (= Durchstechen des Ohrläppchens und des oberen flachen Ohrknorpelbereichs) getrennt von Body Piercing (= Durchstechen anderer Stellen des Körpers als Ohrläppchen oder oberer flacher Ohrknorpelbereich) zu regulieren, vorausgesetzt, dass
Diese Punkte würden einen angemessenen Verbraucherschutz gewährleisten, ohne Ohrlochstechen zurück in die privaten Haushalte zu drängen, wo unhygienische Ohrlochstechbedingungen die größte Gefahr für Verbraucher:innen darstellen.
Gerne teilen wir unser umfangreiches Fachwissen über Ohrlochstechen und dessen Auswirkung auf Verbraucher:innen mit interessierten Gremien und unterstützen bei der Gestaltung einer Gesetzgebung für einen angemessenen Verbraucherschutz.