EPM – International Association of Ear Piercing Market Specialists
Nürnberg, 9. Dezember 2014 – Seit August diesen Jahres ist das Thema Ohrlochstechen in Apotheken durch zwei aktuelle Fälle ins Visier verschiedener Interessengruppen gerückt: Zum einen äußerte die Apothekerkammer Nordrhein einer Solinger Apotheke gegenüber den Verdacht eines Verstoßes gegen die Berufsordnung. Die Kammer reagierte damit auf die Beschwerde eines anderen Kammerangehörigen, der sich an einer Anzeige der Apotheke für das Stechen von Ohrlöchern in einer Lokalzeitung gestört hatte. Zum anderen monierte der zuständige ehrenamtliche Pharmazierat in Würzburg das Angebot der Ohrlochstech-Dienstleistung einer dortigen Apotheke.
Konkret bezeichnete die Apothekerkammer Nordrhein Ohrlochstechen als eine Dienstleistung, die „nicht mit der Ausübung des Apothekerberufes und den apothekenüblichen Waren in Zusammenhang steht“. Die von der Kammer eingeschaltete Wettbewerbszentrale forderte die Apotheke zur Abgabe einer Unterlassungserklärung für das Anbieten von Ohrlochstech-Dienstleistungen sowie für den Verkauf von Ohrringen auf. Dieser Aufforderung kamen die betroffenen Apothekerinnen nicht nach, sondern lassen ihre Interessen anwaltlich vertreten.
Der Verband der Europäischen Hersteller von Ohrlochstechsystemen (EPM), der die Interessen von Verbrauchern, Herstellern und Vertreibern von Ohrlochstechprodukten vertritt, nimmt zu diesen Fällen wie folgt Stellung:
Laut EPM wurde die renommierte Stuttgarter Kanzlei Oppenländer Rechtsanwälte vom Hersteller Studex mit einem Gutachten beauftragt. Darin kommen der auf Gesundheits- und Pharmarecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Heinz-Uwe Dettling und Rechtsanwältin Johanna Briese zu dem Ergebnis, dass Ohrlochstechen mit dem Studex System 75 sehr wohl eine apothekenübliche Dienstleistung im Sinnes des § 1a Abs. 11 ApBetrO und die zugehörigen Ohrstecker apothekenübliche Waren im Sinne des § 1a Abs. 10 Nr. 2 ApBetrO sind.
„Bei der Frage nach der Apothekenüblichkeit geht es darum, ob die Ware oder Dienstleistung der Gesundheit dient oder diese fördert. Die Rechtsanwälte zeigen in ihrem 17-seitigen Gutachten auf, dass dieser Sachverhalt unter anderem deshalb gewährleistet ist, weil das in den betroffenen Apotheken eingesetzte Studex System 75 die beim Ohrlochstechen bestehenden – wenn auch geringen – Gesundheitsrisiken minimiert“, erklärt Ingo Reiners, Repräsentant des EPM in Deutschland. „Zum einen ist dies durch das Design des Ohrlochstechsystems begründet: Die medizinischen Ohrstecker, mit denen die Ohrlöcher gestochen werden, werden in sterilen Einmalkartuschen in das Gerät eingesetzt. Der Anwender muss also weder die Einstichstelle am Ohr noch den medizinischen Ohrstecker mit der Hand berühren, und das Ohr des Kunden kommt nicht mit dem Gerät selbst in Kontakt. Zum anderen trägt gerade die Fachkenntnis von Apothekern und PTA dazu bei, dass Verbraucher über gesundheitliche Risiken aufgeklärt werden und eine gute Beratung zur Pflege der neuen Ohrlöcher erhalten, wodurch sich der Heilungsprozess unterstützen und das Risiko von Entzündungen bzw. Infektionen deutlich minimieren lässt.“
Darüber hinaus weist der Verband darauf hin, dass es sich bei den medizinischen Erststeckern für das Ohrlochstechen ausschließlich um antiallergische, hautfreundliche Ohrringe aus Chirurgenstahl, Echtgold oder Titan handelt. „Gerade im Vergleich zu anderen als apothekenüblich geltenden Produkten wie etwa dekorativer Kosmetik, also beispielsweise Lidschatten oder Wimperntusche, liegt die Apothekenüblichkeit von medizinischen Ohrsteckern doch auf der Hand“, meint Reiners.
Nicht zu vernachlässigen sei laut Verband auch der Wunsch von Verbrauchern: So schätzten viele Kunden gerade die Fachkompetenz der Apotheken in allen Belangen rund um das Thema Gesundheit. „Etwa 20 Prozent der Verbraucher, die nach Fachgeschäften für das Ohrlochstechen suchen, fragen ganz bewusst nach Apotheken oder Ärzten, die diese Dienstleistung anbieten“, so Ingo Reiners. „Die einen sind das aus ihren Kulturkreisen so gewohnt, denn in Ländern Süd- und Osteuropas, wie z.B. der Türkei oder Italien, werden Ohrlöcher überwiegend in Apotheken gesetzt. Die anderen haben in der Apotheke oder beim Arzt einfach das gute Gefühl, dass sie es hier mit Fachleuten für Gesundheit zu tun haben.“
Über den EPM:
The Ear Piercing Manufacturers of Europe (EPM) ist der Verband der Europäischen Hersteller von Ohrlochstechsystemen. Er repräsentiert die Interessen der Verbraucher, Hersteller und Vertreiber von Ohrlochstechprodukten. Hauptziel des EPM ist, die Verwendung von hygienischen Ohrlochstechprodukten in Europa zu fördern. Der Verband berät und vertritt seine Mitglieder im Hinblick auf die politische Lobbyarbeit und Gesetzgebung. Dem Gesetzgeber steht er als fachkompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Medien-Kontakt:
The Ear Piercing Manufacturers of Europe (EPM)
Verband der Europäischen Hersteller von Ohrlochstechsystemen
Esther Lenssen
Schriftführerin
Telefon: +49-241-41212391Web: http://epmeurope.org